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Es gilt die abgegebene Stimme!

Fri, 02 Mar 2018 13:10:46 +0000 von Christian Schräder

Kirchenvorstandswahl an St. Johannis am 11. März 2018

Sie kennen das vielleicht aus Parlamentsprotokollen: „Es gilt das gesprochene Wort.“ Bei der Kirchenvorstandswahl an St. Johannis gilt die abgegebene Stimme. Nebenstehend abgebildeten Brief haben sie als Gemeindemitglied bereits erhalten. An St. Johannis wird die allgemeine Briefwahl erprobt. D. h. kein Gemeindemitglied musste seine Wahlunterlagen selbst beantragen, sondern kann sie gleich zuhause ausfüllen und an das Gemeindebüro zurücksenden bzw. dort persönlich abgeben.

Maximal vier Kandidatinnen und Kandidaten können sie auf Ihrem Stimmzettel ankreuzen. Dies geschieht geheim. Ansonsten ist die Wahlhandlung öffentlich. Sie können am 11. März 2018 während der Öffnungszeit des Wahllokals im Kleinen Saal des Gemeindehauses zwischen 9 und 13 Uhr und bei der anschließenden Stimmenauszählung dabei sein. Sie können in dem genannten Zeitraum auch „vor Ort“ im Wahlraum Ihre Stimme abgeben, wenn Sie an der Briefwahl nicht teilnehmen möchten.

Zu Beginn der Wahlhandlung werden die verschlossenen grauen Antwortbriefe geöffnet, die „Versicherung zur Briefwahl“ wird entnommen, geprüft und in der Wählerliste vermerkt. Die blauen Umschläge mit den darin befindlichen Stimmzetteln werden gleichfalls entnommen und ungeöffnet in die Wahlurne gelegt. Ab 13 Uhr beginnt die Auszählung. Das Wahlergebnis wird protokolliert und anschließend dem Kirchenvorstand übergeben, der in einer Sondersitzung um 14.30 Uhr das Wahlergebnis feststellt.

Die fünf der neun Kandidierenden, die die meisten abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben, sind gewählt. Im Falle von Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die vier nicht gewählten Kandidierenden sind Ersatzkirchenvorsteher in der Reihenfolge der auf sie entfallenden Stimmenzahlen. Mindestens zwei Stimmen müssen sie allerdings erhalten haben. Über die Reihenfolge entscheidet bei Stimmengleichheit auch hier das Los.

Die Namen der Gewählten werden im Gottesdienst am 18. März 2018 unter Hinweis auf das Beschwerderecht bekannt gegeben. Die Bekanntgabe soll auch durch andere, zeitnähere Arten der Bekanntmachung ergänzt werden, z. B. hier auf der Internetseite von St. Johannis.

Viele Wahlbriefe sind bereits eingegangen. Es dürfen gern noch mehr werden. Ihre Stimme zählt!
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