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Religionsfreiheit und Selbstbestimmung

Wed, 22 May 2019 07:47:08 +0000 von Christian Schräder

© Bundesgesetzblatt
Veröffentlichung des Grundgesetzes
Einladung zu einer öffentlichen Vorlesung

Vor 70 Jahren, am 23. Mai 1949, ist das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verabschiedet worden. Aus diesem Anlass findet die Vorlesung „Religionsrecht“ des laufenden Semesters am Montag, 27. Mai 2019 um 16.15 Uhr öffentlich im Altarraum der Rats- und Marktkirche St. Johannis statt. Dabei geht es um die zwei wichtigsten Bestimmungen: das Grundrecht der Religionsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften. Was gehört alles zu diesen Rechten? Wo finden sie ihre Grenze? Warum sind sie für einen freiheitlichen Staat so wichtig?

Dozent ist Dr. Hendrik Munsonius, Referent am Kirchenrechtlichen Institut der EKD und Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen.

Eingeladen sind alle,
  • die sich über Grundlagen des Religionsrechts in Deutschland informieren wollen,
  • die sehen wollen, wie juristische Vorlesungen ablaufen,
  • die sich die ganze Vorlesung anhören wollen oder
  • die sich nur mal einen kurzen Eindruck verschaffen wollen.
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